Minijob-Stunden-Rechner: Wie viele Stunden sind erlaubt?
Mit dem Mindestlohn von 13,90 € und der Verdienstgrenze von 603 € pro Monat darf ein Minijob höchstens 43,38 Stunden im Monat dauern, umgerechnet etwa 9,98 Stunden pro Woche (Stand September 2026). Der Rechner teilt Ihre Verdienstgrenze durch Ihren Stundenlohn und zeigt, wie viele Minijob-Stunden pro Monat und Woche möglich sind.
Minijob-Stunden berechnen
So wird gerechnet
Stunden pro Monat = Verdienstgrenze ÷ Stundenlohn = 603 ÷ 13,90 = 43,38
Stunden pro Woche = Stunden pro Monat ÷ 4,348 = 43,38 ÷ 4,348 = 9,98
Der Rechner rundet die Monatsstunden auf volle Hundertstel ab, damit der Verdienst die Grenze nie überschreitet; bei 43,38 Stunden zu 13,90 € kommen 602,98 € heraus. Der Faktor 4,348 ist die durchschnittliche Zahl der Wochen in einem Monat (52,18 Wochen ÷ 12). Wer feste Wochenstunden vereinbart, sollte eher mit 4,35 Wochen rechnen, weil Monate mit fünf gleichen Wochentagen sonst über die Grenze führen: 10 Stunden pro Woche zu 13,90 € ergeben in einem Monat mit fünf Arbeitswochen 695 €. Übersteigt der Verdienst die Grenze nur gelegentlich und unvorhersehbar, bleibt der Minijob nach § 8 Abs. 1b SGB IV bis zu zweimal im Jahr bis zum Doppelten der Grenze erhalten.
Beispiele
| Stundenlohn | Stunden/Monat | Stunden/Woche | Verdienst |
|---|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn 2026) | 43,38 | 9,98 | 602,98 € |
| 15,00 € | 40,20 | 9,25 | 603,00 € |
| 20,00 € | 30,15 | 6,93 | 603,00 € |
| 14,60 € mit 633 € (Werte 2027) | 43,35 | 9,97 | 632,91 € |
Die Stundenzahl beim Mindestlohn bleibt über die Jahre fast gleich, weil die Verdienstgrenze seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt ist: Sie beträgt das 130-Fache des Mindestlohns geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33, also 603 €). Dahinter steckt eine 10-Stunden-Woche: 10 Stunden × 13 Wochen ÷ 3 Monate = 43,33 Stunden pro Monat, was der Rechnung der Arbeitsstunden pro Monat entspricht. Wer mehr als den Mindestlohn bekommt, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten.
Rechtsgrundlagen und aktuelle Werte
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 nach § 1 MiLoG in Verbindung mit der Mindestlohnanpassungsverordnung 13,90 € je Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV liegt 2026 bei 603 € im Monat und 2027 bei 633 €. Arbeitgeber müssen für Minijobber nach § 17 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, was mit einer Stundenzettel-Vorlage gelingt. Auch im Minijob gelten Pausen nach § 4 ArbZG und der Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, anteilig nach Arbeitstagen wie im Teilzeit-Rechner.
Stand September 2026. Branchenmindestlöhne aus Tarifverträgen (etwa Gebäudereinigung oder Pflege) liegen höher als 13,90 € und senken die mögliche Stundenzahl; der Arbeitsvertrag kann ebenfalls einen höheren Lohn vorsehen. Für die Verdienstgrenze zählt der regelmäßige Durchschnitt über zwölf Monate einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Minijob-Zentrale.
Grenzen des Rechners
- Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören zum Jahresverdienst und verringern die möglichen Stunden; der Rechner kennt nur den Monatslohn.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei und zählen dann nicht zur Verdienstgrenze; sie erscheinen im Rechner nicht.
- Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet; der Rechner betrachtet nur einen.
- Kurzfristige Beschäftigungen (70 Arbeitstage oder 3 Monate) haben keine Verdienstgrenze und sind ein anderer Fall.
Wie viele Stunden pro Woche darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € knapp 10 Stunden, genau 9,98. Bei höherem Stundenlohn weniger: bei 15 € rund 9,25 Stunden, bei 20 € rund 6,93 Stunden.
Was passiert, wenn ich die 603 € überschreite?
Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten bis zum Doppelten ist an höchstens zwei Monaten im Jahr erlaubt. Wer regelmäßig darüber liegt, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob) mit Sozialversicherungspflicht.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, seit 2015 ohne Ausnahme. 43,38 Stunden für 603 € sind daher zugleich die Höchstzahl an Stunden, die bei diesem Verdienst zulässig ist.
Wie viele Stunden sind 2027 im Minijob möglich?
633 € ÷ 14,60 € = 43,35 Stunden pro Monat, also praktisch unverändert, weil beide Werte gemeinsam steigen.