Pausenrechner: Gesetzliche Pause nach Arbeitszeit

Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit stehen Ihnen 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten (§ 4 ArbZG); Jugendliche unter 18 erhalten nach § 11 JArbSchG 30 Minuten ab mehr als 4,5 Stunden und 60 Minuten ab mehr als 6 Stunden. Der Rechner zeigt die Mindestpause, den spätesten Pausenbeginn und die erlaubte Aufteilung in Blöcke.

Pausenrechner

30 Minuten PauseBei 8:00 h Arbeitszeit (ab 18) verlangt § 4 ArbZG mindestens 30 Minuten Ruhepause.Spätester Pausenbeginn: nach 6:00 h Arbeit, bei Beginn um 08:00 Uhr also um 14:00 Uhr.Mögliche Aufteilung: 1 × 30 min oder 2 × 15 min.Anwesenheit mindestens 8:30 h (8,5 Stunden).

So wird gerechnet

Maßgeblich ist die reine Arbeitszeit, also die Zeit zwischen Beginn und Ende der Schicht abzüglich der Pausen selbst. Wer um 08:00 Uhr anfängt und um 16:30 Uhr geht, hat bei 30 Minuten Pause genau 8 Stunden gearbeitet und liegt damit über der 6-Stunden-Schwelle.

Erwachsene: bis 6:00 h → 0 min · über 6:00 h → 30 min · über 9:00 h → 45 min

Jugendliche: bis 4:30 h → 0 min · über 4:30 h → 30 min · über 6:00 h → 60 min

Beide Grenzen sind „mehr als“-Grenzen: Genau 6:00 Stunden lösen bei Erwachsenen noch keine Pausenpflicht aus, 6:01 Stunden dagegen schon. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, und niemand darf länger als 6 Stunden (Jugendliche: 4,5 Stunden) am Stück ohne Ruhepause arbeiten. Der Rechner addiert die Mindestpause zur Arbeitszeit und nennt so die kürzestmögliche Anwesenheit; die genaue Tagesdauer zu Beginn und Ende liefert der Arbeitszeit-Rechner.

Beispiele

Mindestpause, spätester Pausenbeginn und Anwesenheit für typische Arbeitszeiten
ArbeitszeitAlterMindestpausespätester Beginn (Start 08:00 Uhr)Anwesenheit
6:00 hab 180 minkeine Pflicht6:00 h
6:30 hab 1830 min14:00 Uhr7:00 h
8:00 hab 1830 min14:00 Uhr8:30 h
9:15 hab 1845 min14:00 Uhr10:00 h
5:00 hunter 1830 min12:30 Uhr5:30 h
7:00 hunter 1860 min12:30 Uhr8:00 h

Die Zeile mit 9:15 Stunden zeigt einen häufigen Irrtum: Die 45 Minuten gelten für die gesamte Schicht, nicht zusätzlich zu den 30 Minuten. Wer 540 Minuten, also genau 9 Stunden, arbeitet, kommt noch mit 30 Minuten aus; ab der 541. Minute werden es 45.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Arbeitszeitgesetz regelt die Ruhepausen für Beschäftigte ab 18 Jahren: Sie müssen im Voraus feststehen, gehören nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Ein Arbeitnehmer muss in der Pause frei über seine Zeit verfügen können; wer am Arbeitsplatz bleiben und bei Bedarf eingreifen muss, macht keine Pause, sondern Arbeitsbereitschaft. Für Jugendliche gilt § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Werten; die Pausen dürfen dort frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen. Ergänzend begrenzt § 3 ArbZG den Arbeitstag auf 8 Stunden, mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen auf 10 Stunden. Zwischen zwei Arbeitstagen liegen außerdem mindestens 11 Stunden Ruhezeit, die der Ruhezeit-Rechner auf den Kalender umrechnet.

Stand September 2026. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen die Pausen nach § 7 ArbZG anders aufteilen, etwa in Kurzpausen von angemessener Dauer im Schichtbetrieb; Arbeitsverträge können längere Pausen vorsehen, aber nie kürzere als das Gesetz. Der Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes ist nicht in Kraft und ändert an den Pausenregeln nichts. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Grenzen des Rechners

Pausen auf dem Stundenzettel

Auf dem Stundenzettel steht die Pause in Minuten, die Arbeitszeit meist dezimal. 30 Minuten sind 0,5 Stunden, 45 Minuten sind 0,75 Stunden; wer 45 Minuten als 0,45 einträgt, verschenkt pro Tag 18 Minuten. Eine Stundenzettel-Vorlage mit Pausenspalte rechnet das automatisch, die Umrechnung einzelner Werte zeigt Minuten in Dezimal.

Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Nein, Ruhepausen nach § 4 ArbZG sind keine Arbeitszeit und werden ohne abweichende Vereinbarung nicht vergütet. Wer 8 Stunden bezahlt bekommen will, muss bei 30 Minuten Pause 8:30 h anwesend sein.

Darf ich auf die Pause verzichten und früher gehen?

Nein, die Mindestpause ist zwingend und schützt auch vor sich selbst; der Arbeitgeber muss sie durchsetzen. Zulässig ist nur, sie in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufzuteilen.

Wie lange ist die Pause bei 10 Stunden Arbeit?

Mindestens 45 Minuten, weil 10 Stunden mehr als 9 Stunden sind. Mit Pause dauert der Tag dann mindestens 10:45 h, und 10 Stunden Arbeitszeit sind nur mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten erlaubt.

Gilt die Pausenregel auch bei Teilzeit und im Homeoffice?

Ja, das Arbeitszeitgesetz unterscheidet weder nach Stundenumfang noch nach Arbeitsort. Bei 6 Stunden oder weniger pro Tag, wie sie viele Teilzeitkräfte leisten, entfällt die Pflicht allerdings.

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Stand: September 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns.